Wohnungskündigung: Fehlen zwei Monatsmieten, reicht nicht die Nachzahlung von einer…

Kündigt ein Vermieter einem Mieter die Wohnung auf, weil dieser mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist, so reicht es für die Rücknahme nicht aus...

Kündigt ein Vermieter einem Mieter die Wohnung auf, weil dieser mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist, so reicht es für die Rücknahme nicht aus, dass der Mieter einen Tag nach dem Eingang des Kündigungsschreibens für einen Monat die Miete nachzahlt. Das heißt: Er kann dadurch nicht bewirken, nicht mehr mit “zwei Monatsmieten” im Rückstand zu sein. Nur eine vollständige Überweisung des Mietrückstandes hätte dazu geführt, dass der Vermieter seine Kündigung hätte zurücknehmen müssen. (LG Flensburg, 1 T 8/14)