Eigenbedarf: Vorgetäuschtes kann für Ex-Vermieter richtig teuer werden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Mietern das Recht zuerkannt, von ihrem Vermieter Schadenersatz verlangen zu dürfen, wenn...

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Mietern das Recht zuerkannt, von ihrem Vermieter Schadenersatz verlangen zu dürfen, wenn der den Eigenbedarfs-Grund für die Kündigung der Wohnung nur vorgetäuscht hat. Im konkreten Fall ging es um die Forderung eines Mieters, dem gekündigt wurde, weil angeblich der neue Hausmeister des Gebäudes in seine Wohnung einziehen sollte. Im Rahmen einer gerichtlichen Verhandlung kam es zu einem Vergleich.
Der Mieter zog aus, doch statt des Hausmeisters zog eine Familie in die Wohnung ein.

Als der Ex-Mieter das erfuhr, stellte er seinem damaligen Vermieter fast 26.000 Euro in Rechnung: Für die nun zu zahlende höhere Miete, für den längeren Weg zur Arbeit und für seine Kosten des ersten Prozesses. Die Vorinstanz hatte den Anspruch verneint. Der BGH gab dem Mieter im Prinzip Recht. Zur Höhe der Zahlung muss nun wieder die Vorinstanz ran. (BGH, VIII ZR 99/14)